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Bärenstübchen Infos  001 / 2015

Von 2016 an Kindergeld nur mit Steuer-ID

Das Kindergeld wird im kommenden Jahr erhöht - um 2 Euro im Monat. Doch um es zu bekommen, müssen Eltern künftig die Steuer-ID ihrer Kinder angeben.


Die Familienkassen benötigen vom nächsten Jahr an die Steuer-Identifikationsnummer von Kindern und Eltern. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Danach muss die Steuer-ID des Elternteils, der das Kindergeld erhält, sowie die Steuer-ID des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden. Doch habe das Bundeszentralamt für Steuern versichert, dass Eltern die ID-Nummern im Laufe des Jahres nachreichen könnten.


Der Steuerzahlerbund rät Eltern gleichwohl, nicht zu lange zu warten. Sonst bestehe die Gefahr, dass die Angabe der ID-Nummern vergessen werde und die Auszahlung des Kindergelds in Gefahr gerate oder nach dem Jahreswechsel ausgezahltes Kindergeld zurückgefordert werde. Wie er hervorhebt, müssen die ID-Nummern der Familienkasse schriftlich übermittelt werden. Die ID-Nummer des Kindes schickt das Bundeszentralamt für Steuern normalerweise den Eltern mit der Post, sobald die Meldebehörde ihm die benötigten Daten übermittelt hat.


Ist das Schreiben verlorengegangen, sollten sich Eltern an das Zentralamt wenden. Die eigene Steuer-ID finden Eltern im Einkommensteuerbescheid, auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Das Kindergeld wird im kommenden Jahr um 2 Euro im Monat erhöht.


(Quelle:  FAZ vom 14.11.2015)